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Einen eigenständigen Beruf „Osteopath“ gibt es in Deutschland derzeit noch nicht. Definiert gilt, daß die Osteopathie in Deutschland zur Heilkunde zählt. Heilkunde dürfen nach deutschem Recht der Arzt und Heilpraktiker ausüben – Physiotherapeuten müssen osteopathisch im sogenannten Delegationsverfahren arbeiten.
Die Berufsbezeichnung lautet Heilpraktiker. Die berufsrechtliche Regelung bildet das „Gesetz über die berufsmäßige Ausbildung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, geändert durch Art.53 des EGStGB vom 02.03.1974 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: ONLINE DESIGN U-Fischer Disclaimer/Haftungsausschluss

