Grafik: Schriftzug Qualifikation

Was muss ein "Osteopath" wissen und können?

Zunächst einmal muss vorausgeschickt werden, dass es in Deutschland noch keine Berufsbezeichnung gibt, die "Osteopath" lautet. Osteopathie darf ausüben, wer von Beruf Heilpraktiker, Arzt oder Physiotherapeut (Physiotherapeuten nur im sogenannten Delegationsverfahren) ist.

Die osteopathische Ausbildung ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Um die Qualitätssicherung in der osteopathischen Ausbildung zu gewährleisten, wurden jedoch bereits in den achtziger Jahren verschiedene Privatschulen gegründet, mit dem Ziel einer einheitlichen und qualifizierten (5-jährigen) Ausbildung.

Diese auf hohem Niveau stattfindende osteopathische Ausbildung beinhaltet unter anderem folgende Fächer:

Osteopathie in Theorie und Praxis:

Anamnese und Befundung
kraniale Tests und Techniken
parietale Tests und Techniken - Wirbelsäule, Becken, Extremitäten
viszerale Tests und Techniken
Notfallmaßnahmen
Wissenschaftliches Arbeiten

Medizinische Fächer:

Anatomie, Embryologie
Histologie
Physiologie, Biochemie
Differentialdiagnose
Innere Medizin, Neurologie
Orthopädie
Psychiatrie, Psychosomatik
Radiologie
Gynäkologie
Pädiatrie

Der Osteopathie-Schüler erwirbt also theoretisches Wissen, lernt osteopathische Behandlungsmethoden und nähert sich in 5 Jahren akribischer Arbeit der ganzheitlichen osteopathischen Philosphie an.

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer schulinternen Prüfung und einer externen Prüfung vor der Akademie für Osteopathie – AfO –. Danach kann eine wissenschaftlichen These angefertig werden.

Wer seine Osteopathie-Ausbildung mit der Abschlussprüfung der AFO beendet hat, und die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V (externer Link) (BAO) gestellten Bedingungen erfüllt, erlangt die BAO Urkunde.

Die Akademie für Osteopathie e.V. – AFO –

Zu den wesentlichen Aufgaben der AFO gehören die Entwicklung eines einheitlichen Curriculums für die ihr angeschlossenen Schulen, die Implementierung und Überwachung einer einheitlichen Ausbildungs-und Prüfungsordnung, sowie die Genehmigung, Durchführung und Bewertung der wissenschaftlichen Abschlussarbeiten.

Die AFO definiert als Mindeststandard der Ausbildung zum Osteopathen:

Die Ausbildung umfasst mindestens 1350 Stunden à 45 Minuten

die osteopathischen Fächer werden von einem "Osteopathen D.O." unterrichtet

die Schule prüft nach der Prüfungsordnung der AFO

Weitere Informationen über die Osteopathie Ausbildung und Schulen erhalten Sie:

beim VOD (Verband der Osteopathen Deutschland e.V.)
www.osteopathie.de
der AFO ( Akademie für Osteopathie e.V.)
www.osteopathie-akademie.de/

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